84/03/0354•Verwaltungsgerichtshof 84/03/0354
Der angefochtene Bescheid wird in seinem den Beschwerdeführer verurteilenden Teil wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.570, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.