Verwaltungsgerichtshof 83/13/0109

83/13/0109Supreme Administrative CourtMar 19, 1986

Full text

Verwaltungsgerichtshof 83/13/0109

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm über Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1965 bis 1967 entschieden wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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