Verwaltungsgerichtshof 83/08/0125

83/08/0125Supreme Administrative CourtSep 30, 1983

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache Zulässigkeit und Voraussetzungen der Handhabung des AVG §68 Bindung an diese Voraussetzungen Umfang der Befugnisse

Full text

Verwaltungsgerichtshof 83/08/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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