Verwaltungsgerichtshof 83/08/0058

83/08/0058Supreme Administrative CourtSep 22, 1983

Regest

Einhaltung der Formvorschriften Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter

Full text

Verwaltungsgerichtshof 83/08/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.310,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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