Verwaltungsgerichtshof 83/07/0374

83/07/0374Supreme Administrative CourtMay 29, 1984

Full text

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0374

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in Höhe von insgesamt S 2.400,-- und den mitbeteiligten Parteien J und BG Aufwendungen in der Höhe von S 8.540,-- zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien J und BG wird abgewiesen.

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