Verwaltungsgerichtshof 83/07/0340

83/07/0340Supreme Administrative CourtMar 20, 1984

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)

Full text

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0340

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1984

Spruch

Der Spruchpunkt 1.) des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S8.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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