Verwaltungsgerichtshof 83/07/0238

83/07/0238Supreme Administrative CourtFeb 12, 1985

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

Full text

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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