Verwaltungsgerichtshof 83/05/0150

83/05/0150Supreme Administrative CourtMar 20, 1984

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Full text

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bundesland Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 8.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.