Verwaltungsgerichtshof 82/16/0170

82/16/0170Supreme Administrative CourtDec 16, 1982

Full text

Verwaltungsgerichtshof 82/16/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.610,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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