Verwaltungsgerichtshof 82/14/0088

82/14/0088Supreme Administrative CourtDec 7, 1982

Full text

Verwaltungsgerichtshof 82/14/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren auf weiteren Aufwandersatz in der Höhe von S 850,-- wird abgewiesen.

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