Verwaltungsgerichtshof 82/11/0091

82/11/0091Supreme Administrative CourtNov 21, 1984

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Full text

Verwaltungsgerichtshof 82/11/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1982110091.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid vom 15. September 1978 wird hinsichtlich der Punkte 1), 2), 4) und 5), der angefochtene Bescheid vom 24. Juli 1978 hinsichtlich der Punkte 1), 2), 4), 5) und 6) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen werden die beiden Beschwerden als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 16.730,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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