Verwaltungsgerichtshof 82/10/0015

82/10/0015Supreme Administrative CourtDec 13, 1982

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Full text

Verwaltungsgerichtshof 82/10/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.