Verwaltungsgerichtshof 82/08/0038

82/08/0038Supreme Administrative CourtMar 8, 1984

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Full text

Verwaltungsgerichtshof 82/08/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1982080038.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit die Höhe der Beitragsgrundlage in der Gewerblichen Sozialversicherung für das Jahr 1979 festgestellt wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Im übrigen (Feststellung der Höhe der Beitragsgrundlage für das Kalenderjahr 1980) wird die Beschwerde abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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