Verwaltungsgerichtshof 82/07/0198

82/07/0198Supreme Administrative CourtFeb 15, 1983

Full text

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.