Verwaltungsgerichtshof 82/05/0143

82/05/0143Supreme Administrative CourtMay 17, 1983

Full text

Verwaltungsgerichtshof 82/05/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 14.872,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.