Verwaltungsgerichtshof 82/03/0011

82/03/0011Supreme Administrative CourtJun 22, 1983

Full text

Verwaltungsgerichtshof 82/03/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 218,18 (insgesamt S 1.963,62) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Über das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgesondert entschieden.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.