Verwaltungsgerichtshof 82/03/0007

82/03/0007Supreme Administrative CourtDec 14, 1983

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

Full text

Verwaltungsgerichtshof 82/03/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung seines Punktes 7) (Sandbühel, Grundstück n1, KG. X) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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