Verwaltungsgerichtshof 81/07/0227

81/07/0227Supreme Administrative CourtApr 13, 1982

Full text

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0227

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.04.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 8.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

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