Verwaltungsgerichtshof 81/07/0088

81/07/0088Supreme Administrative CourtMay 29, 1984

Full text

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.