Verwaltungsgerichtshof 81/07/0040

81/07/0040Supreme Administrative CourtJun 30, 1981

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

Full text

Verwaltungsgerichtshof 81/07/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.100,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 18.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren an Aufwandersatz der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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