Verwaltungsgerichtshof 3273/80

3273/80Supreme Administrative CourtMay 18, 1981

Full text

Verwaltungsgerichtshof 3273/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.