Verwaltungsgerichtshof 2949/80

2949/80Supreme Administrative CourtMar 24, 1983

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen Begründung von Ermessensentscheidungen

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2949/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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