Verwaltungsgerichtshof 2763/80

2763/80Supreme Administrative CourtApr 7, 1981

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2763/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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