Verwaltungsgerichtshof 2627/80

2627/80Supreme Administrative CourtApr 28, 1982

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2627/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Einkommensteuer und Gewerbesteuer 1970 bis 1975 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 18.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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