0128/80•Verwaltungsgerichtshof 0128/80
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf gehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.310, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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