Verwaltungsgerichtshof 2341/79

2341/79Supreme Administrative CourtJan 24, 1980

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2341/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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