Verwaltungsgerichtshof 2217/79

2217/79Supreme Administrative CourtDec 20, 1979

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2217/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen,

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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