Verwaltungsgerichtshof 1809/79

1809/79Supreme Administrative CourtSep 26, 1979

Full text

Verwaltungsgerichtshof 1809/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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