Verwaltungsgerichtshof 1749/79

1749/79Supreme Administrative CourtDec 4, 1979

Full text

Verwaltungsgerichtshof 1749/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.650,-- und der Drittbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Beschwerdeführerinnen wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.