Verwaltungsgerichtshof 1727/79

1727/79Supreme Administrative CourtMar 20, 1981

Full text

Verwaltungsgerichtshof 1727/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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