Verwaltungsgerichtshof 1400/79

1400/79Supreme Administrative CourtOct 11, 1979

Full text

Verwaltungsgerichtshof 1400/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.310,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.