Verwaltungsgerichtshof 0139/79

0139/79Supreme Administrative CourtApr 22, 1981

Full text

Verwaltungsgerichtshof 0139/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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