Verwaltungsgerichtshof 0047/79

0047/79Supreme Administrative CourtJun 28, 1979

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

Full text

Verwaltungsgerichtshof 0047/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S3.320,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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