Verwaltungsgerichtshof 1598/78

1598/78Supreme Administrative CourtNov 14, 1980

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Full text

Verwaltungsgerichtshof 1598/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1978001598.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.592,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.