Verwaltungsgerichtshof 0147/78

0147/78Supreme Administrative CourtApr 14, 1980

Full text

Verwaltungsgerichtshof 0147/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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