Verwaltungsgerichtshof 0019/78

0019/78Supreme Administrative CourtNov 9, 1979

Regest

Verbot der reformatio in peius

Full text

Verwaltungsgerichtshof 0019/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.