Verwaltungsgerichtshof 2602/77

2602/77Supreme Administrative CourtMar 14, 1978

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2602/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers auf weiteren Aufwandersatz von S 192,-- wird abgewiesen.

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