Verwaltungsgerichtshof 1483/77

1483/77Supreme Administrative CourtSep 12, 1980

Regest

Rechtskraft

Full text

Verwaltungsgerichtshof 1483/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und der XY Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte Aufwendungen in der Höhe von S 1.500,-- und der Pensionsversicherungsanstalt Aufwendungen in der Höhe von S 1.500,-

  • binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der XY Gebietskrankenkasse wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.