Verwaltungsgerichtshof 1139/77

1139/77Supreme Administrative CourtMar 15, 1978

Regest

Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Unrichtige Höhe der Stempelgebühren Erstattung bzw Notionierung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 1139/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.210,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren hinsichtlich der Stempelgebühr und das auf Ersatz der Umsatzsteuer gerichtete Kostenbegehren werden abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.