Verwaltungsgerichtshof 0837/77

0837/77Supreme Administrative CourtNov 15, 1977

Regest

Begriff der aufschiebenden Wirkung

Full text

Verwaltungsgerichtshof 0837/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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