Verwaltungsgerichtshof 0260/77

0260/77Supreme Administrative CourtJun 30, 1980

Full text

Verwaltungsgerichtshof 0260/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1980

Spruch

  1. Das Verfahren über den Antrag des Beschwerdeführers, die angefochtene Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt des Magistrates der Stadt Wien gemäß § 42 VwGG 1965 für rechtswidrig zu erklären, wird eingestellt.

  2. Der Antrag, die Gemeinde Wien bei Zwang schuldig zu erklären, dem Beschwerdeführer S 1.820,90 samt 7,33 % Inflationsabgeltung ab 1. November 1976 zurückzuerstatten, wird zurückgewiesen:

  3. Das Aufwandersatzbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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