Verwaltungsgerichtshof 2365/76

2365/76Supreme Administrative CourtMar 14, 1977

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Schreibfehler Zwingende öffentliche Interessen Mängel im Spruch Schreibfehler Zurechnung von Bescheiden Intimation

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2365/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1977

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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