Verwaltungsgerichtshof 2105/75

2105/75Supreme Administrative CourtOct 6, 1976

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2105/75

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1975002105.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird hinsichtlich der Umsatzsteuer und des Ersatzes der Fahrtkosten abgewiesen, im übrigen zurückgewiesen.

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