Verwaltungsgerichtshof 2200/74

2200/74Supreme Administrative CourtApr 8, 1975

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2200/74

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1975
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1975:1974002200.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes hinsichtlich der Genehmigung der Anstaltsordnung (Ambulatoriumsordnung) und der Erteilung der Bewilligung zum Betrieb einer privaten Krankenanstalt aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Wien hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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