Verwaltungsgerichtshof 0549/73

0549/73Supreme Administrative CourtNov 30, 1973

Regest

Verfahrensbestimmungen Allgemein Parteiengehör

Full text

Verwaltungsgerichtshof 0549/73

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 4.607,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers nach Aufwandersatz wird abgewiesen.

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