Verwaltungsgerichtshof 2041/71

2041/71Supreme Administrative CourtOct 10, 1973

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Alkohol beeinträchtigter Zustand Tatbild Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Verfahrensrecht Beweismittel Entscheidung über den Anspruch Meldepflicht Mängelbehebung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Alkohol beeinträchtigter Zustand

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Verwaltungsgerichtshof 2041/71

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1973

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, als mit ihm die Bestrafung des Beschwerdeführers wegen Übertretung nach § 7 Abs. 1 StVO aufrechterhalten wird; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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