The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
1091/71•Verwaltungsgerichtshof 1091/71
1. Die Beschwerden zu den hg. Zahlen 1091/71 und 1112/71 werden als unbegründet abgewiesen.
2. Die Bescheide der FLD f Wien, NÖ und Bgld v 29. 7. 1970 GA VIII-1529/70 und GA VIII-1530/70 werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.
3. Die Erst- und Zweitbeschwerdeführerin haben dem Bund (FLD für Wien, NÖ und Bgld) zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 590,--, die Erstbeschwerdeführerin hat ferner dem Bund weitere Aufwendungen in derselben Höhe zu ersetzen, all dies binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution.
4. Der Bund (FLD für Wien, NÖ und Bgld) hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.355,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.