Verwaltungsgerichtshof 2287/70

2287/70Supreme Administrative CourtSep 29, 1971

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2287/70

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1971

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.127,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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