Verwaltungsgerichtshof 1820/69

1820/69Supreme Administrative CourtNov 20, 1970

Full text

Verwaltungsgerichtshof 1820/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem beschwerdeführenden Verein Aufwendungen in der Höhe von S 1.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des beschwerdeführenden Vereins wird abgewiesen.

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