Verwaltungsgerichtshof 1080/69

1080/69Supreme Administrative CourtApr 3, 1970

Full text

Verwaltungsgerichtshof 1080/69

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.097,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.